Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Ergänzung zur gesetzlich verpflichtenden Haftpflichtversicherung. Mit ihr kann sich der Fahrzeughalter einen zusätzlichen Schutz für sein Fahrzeug aneignen. Die Versicherung reguliert in diesem Fall nicht nur die Schäden am fremden Fahrzeug, sondern auch am eigenen Fahrzeug.

Im Kaskoschadensfall sollte immer die Versicherung kontaktiert werden, da bei der Regulierung das Vertragsrecht zur Anwendung kommt. Der genaue Umfang der Ersatzleistungen der Kaskoversicherung ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) festgehalten.

Die Versicherung hat im Schadensfall das sogenannte Weisungsrecht. Die Versicherung bestimmt den Kfz-Gutachter. Deswegen ist es ratsam bevor Sie uns beauftragen, Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten. 

 

Bei der Kaskoversicherung wird nochmals zwischen einer Voll- und Teilkaskoversicherung unterschieden. Welche Versicherungsform empfehlenswert ist, hängt mitunter von dem Alter des Fahrzeuges sowie dem Fahrzeugwert ab. Ein Gebrauchtwagen, welches einem Alter von fünf Jahren entspricht, wird eine Teilkaskoversicherung ans Herz gelegt. 

Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung kommt für eine Reihe von Schäden auf. Dazu zählen mitunter:

  • Diebstahl
  • Marderbiss
  • Wildschäden
  • Einbruch
  • Brand und Blitzschlag
  • Überschwemmung
  • Sturm, Hagel und weitere Formen von höherer Gewalt
  • Explosion
  • Kabelschäden durch Kurzschluss
  • Glasbruch

In erster Linie übernimmt die Teilkaskoversicherung bei Schadensfällen die Reparaturkosten. Kommt es zu einem Totalschaden, dann ersetzt diese Versicherungsform auch den Wiederbeschaffungswert des Autos.

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung enthält alle Funktionen der Teilkasko, bietet aber noch mehr Leistungsumfang. Der Versicherungsschutz beschränkt sich bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs, einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:

  • Versichert sind Schäden am Ihrem Fahrzeug durch ein Unfall-Ereignis
  • Fahrerflucht, Mut- oder böswillige Handlung
  • Insolvenz des Unfallverursachers
  • Selbstverschulden (wenn keine grobe Fahrlässigkeit festgestellt wird)

Zusätzlich werden neben den Reparaturkosten auch Totalschäden abgedeckt. Deshalb ist die Vollkasko im Gegensatz zur Teilkasko deutlich kostenintensiver. Doch wann lohnt sich eine Vollkaskoversicherung wirklich? In vielen Fällen lohnt es sich eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Besonders bei Neuwagen, aber auch bei Fahrzeugen mit hohem Wert, ist eine Vollkaskoversicherung überaus ratsam. Zudem empfehlen Experten, die Vollkasko für Leasingfahrzeuge.