Wie unterstützen wir Sie an dieser Stelle?

Die Grundlage für die Schadensregulierung ist ein fachliches Gutachten, welches wir Ihnen neutral und unabhängig erstellen. Als Kfz-Gutachter dokumentieren wir alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind und erstellen ein Unfallgutachten.   

Welche Schäden werden durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, ohne die heute kein motorisiertes Fahrzeug mehr im Straßenverkehr zugelassen wird. Der Gesetzgeber hat bei der Schadensregulierung die Schadensersatzansprüche im BGB festgelegt ( § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes und §823 Schadensersatzpflicht).

Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme.

Sie kommt unter anderem für folgende Schäden auf:

Schäden am fremden Fahrzeug, zum Beispiel:

  • Reparaturkosten 
  • Abschleppkosten  
  • Gutachterkosten
  • Nutzungsausfall  
  • Mietwagenkosten 
  • Wertminderung 
  • Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden 
  • An- und Abmeldekosten 
  • Fahrzeugumbaukosten
  • Anwaltskosten 

weiteren Sachschäden, zum Beispiel:

  • Schäden an Gebäuden 
  • Verkehrseinrichtungen