Wie unterstützen wir Sie an dieser Stelle?
Die Grundlage für die Schadensregulierung ist ein fachliches Gutachten, welches wir Ihnen neutral und unabhängig erstellen. Als Kfz-Gutachter dokumentieren wir alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind und erstellen ein Unfallgutachten.
Welche Schäden werden durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, ohne die heute kein motorisiertes Fahrzeug mehr im Straßenverkehr zugelassen wird. Der Gesetzgeber hat bei der Schadensregulierung die Schadensersatzansprüche im BGB festgelegt ( § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes und §823 Schadensersatzpflicht).
Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme.
Sie kommt unter anderem für folgende Schäden auf:
Schäden am fremden Fahrzeug, zum Beispiel:
- Reparaturkosten
- Abschleppkosten
- Gutachterkosten
- Nutzungsausfall
- Mietwagenkosten
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
- An- und Abmeldekosten
- Fahrzeugumbaukosten
- Anwaltskosten
weiteren Sachschäden, zum Beispiel:
- Schäden an Gebäuden
- Verkehrseinrichtungen