Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Seminaren, Inhouse-Seminaren, Schulungen, Workshops und Webinaren (online Schulungen)

1. Alle Dienstleistungen

Allen Dienstleistungen im Rahmen von Seminaren, Inhouse-Seminaren, Schulungen, Workshops und Webinaren des Kfz-Sachverständigenbüros Röder liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (Kunden) finden keine Anwendung. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, ebenso wie die Aufhebung des Erfordernisses der Textform selbst. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, berührt dies nicht die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt.

2. Leistungsumfang
Angebotspreise beziehen sich auf die im Angebot aufgeführte max. Teilnehmerzahl. Kosten für Hotel, Anreise sowie Verpflegung der Teilnehmer sind nicht in den Seminar- und Trainingsgebühren enthalten, wenn diese nicht explizit aufgeführt werden. Die im Angebot bezeichneten Leistungen werden durch das Kfz-Sachverständigenbüro Röder oder durch beauftragte Referenten erbracht. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Dienstleistungen werden durch das Kfz-Sachverständigenbüro Röder nach den vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.

3. Inhouse-Seminare

Inhouse-Seminare sind Schulungsveranstaltungen in den Räumen des Kunden vor Ort oder in vom Kunden angemietete Räumlichkeiten. Die Seminarorganisation inkl. Der Seminarausstattung (wie z.B. Beamer, etc.), die Einladung sowie die Bewirtung der Teilnehmer obliegt dem Kunden. Das Kfz-Sachverständigenbüro Röder stellt den Referenten und die Seminarunterlagen.

4. Vertragsabschluss
Seminare/Schulungen beim Kfz-Sachverständigenbüro Röder müssen schriftlich, per E-Mail oder über die Internetseite des Kfz-Sachverständigenbüros Röder gebucht werden. Ein bindender Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch das Kfz-Sachverständigenbüro Röder zustande. Die Buchung ist für den Kunden verbindlich. Das Kfz-Sachverständigenbüro Röder kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung zurückweisen.

5. Rücktritt
Schriftliche Abmeldungen können bis 14 Tagen vor Seminarbeginn, kundenspezifische Inhouse-Schulungen bis 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen. Bei Stornierungen von Inhouse-Schulungen zwischen 15 und 29 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent der Inhouse-Seminargebühren berechnet. Bei einem Rücktritt nach diesen Fristen oder bei Nichterscheinen wird die vereinbarte Seminargebühr erhoben. Stornogebühren werden jeweils in der entsprechenden Höhe mit bereits geleisteten Anzahlungen verrechnet.

6. Absage
Das Kfz-Sachverständigenbüro Röder behält sich die Absage oder Verschiebung von Seminaren aus organisatorischen und technischen Gründen vor (z.B. bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem Ausfall eines Referenten, höherer Gewalt). Bei einer Absage durch das Kfz-Sachverständigenbüro Röder wird versucht, die Teilnehmer auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern der Teilnehmer damit einverstanden ist. Ist dem Teilnehmer die Teilnahme aufgrund einer Terminverschiebung nicht möglich, kann der Vertrag gekündigt werden und bereits bezahlte Seminargebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen des Kfz-Sachverständigenbüro Röder.

7. Zahlung

Die Teilnahmegebühr ist innerhalb auf der Rechnung angegebenen Frist zahlbar. In der Regel wird in der Rechnung als Fälligkeitstermin 14 Tage vor Seminarbeginn angegeben. Eine nur zeitweise Teilnahme an einem Seminar Kfz-Sachverständigenbüro Röder berechtigt nicht zur Minderung. Eine Aufrechnung von Seiten des Auftragsgebers gegen Forderungen des Kfz-Sachverständigenbüro Röder aus diesem Vertragsverhältnis ist nur insoweit möglich, als die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Übrigen ist die Aufrechnung unzulässig.Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist das Kfz-Sachverständigenbüro Röder berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Ist bis zum Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr nicht beim Kfz-Sachverständigenbüro Röder eingegangen, kann dem Teilnehmer die Teilnahme an dem Seminar verwehrt werden.Kurzfristige Anmeldungen zu einem Seminar können nur angenommen werden, wenn der Rechnungsausgleich innerhalb von 3 Tagen nach verbindlicher Buchung erfolgt. Erst dann kann eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.Die Gebühren für Inhouse-Seminare enthalten die Kosten (netto) der gebuchten Veranstaltung sowie der Veranstaltungsunterlagen. Mittagessen, Kaffeepausen sowie Erfrischungsgetränke, falls angeboten, übernimmt der Kunde. Nach Eingang der verbindlichen Buchung erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung eine Teilbetragsrechnung über 50 Prozent der Inhouse-Seminargebühr. Diese ist unter Angabe der Rechnungsnummer ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Über die restliche Inhouse-Seminargebühr erhält der Kunde nach Ende der Veranstaltung eine zweite Rechnung. Diese Schlussrechnung ist ebenfalls unter Angabe der Rechnungsnummer ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu überweisen.

8. Urheberrecht

Eventuell durch das Kfz-Sachverständigenbüro Röder zur Verfügung gestellte Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung des Kfz-Sachverständigenbüro Röder vervielfältigt oder verbreitet werden. Das Kfz-Sachverständigenbüro Röder behält sich alle Rechte vor.

9. Haftungsbegrenzung

Das Kfz-Sachverständigenbüro Röder haftet als Veranstalter für Personen- und Sachschäden, die vor, während und nach den Seminarveranstaltungen entstehen bzw. entstanden sind, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Kfz-Sachverständigenbüro Röder oder seiner Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt wird. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Ersatz des vertragstypischen Schadens.

10. Datenschutz

Die dem Kfz-Sachverständigenbüro Röder übermittelten Daten werden maschinell zur Abwicklung der Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namen der Teilnehmer werden eventuell den anderen Seminarteilnehmern über die Teilnehmerlisten zugänglich gemacht. Wenn keine Informationen über weitere Veranstaltungen gewünscht werden, bittet das Kfz-Sachverständigenbüro Röder um kurze Mitteilung.

11. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Der Widerruf ist zu richten an: Kfz-Sachverständigenbüro Röder, Richrather Straße 107, 40764 Langenfeld, E-Mail: info@roeder-gutachter.de.

12. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Langenfeld/Rheinland.